Sommerlager Neuenkirch

Gegenstand Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen zur Teilnahme am Sommerlager der Pfarrei Neuenkirch. Änderungen bleiben vorbehalten. Die AGB’S sind Bestandteil der Lageranmeldung.  

Zielsetzung Während den ersten zwei Wochen der Sommerferien wird das Sommerlager der Pfarrei Neuenkirch angeboten. Spass, Freude und Zusammenhalt stehen an oberster Stelle. Das Programm ist abwechslungsreich gestaltet und der Inhalt wird an die Teilnehmenden angepasst. 

Zielgruppe Folgende Personen haben die Möglichkeit am Sommerlager der Pfarrei Neuenkirch teilzunehmen:
Kinder ab der 1. Klasse bis zur 6. Klasse aus Neuenkirch, Hellbühl und Sempach Station.
Anmeldungen ausserhalb dieser Zielgruppe können nach Absprache mit der Lagerleitung vorgenommen werden.

Anmeldung / Bestätigung Die Anmeldung ist online möglich und wird nach Anmeldeschluss per Mail bestätigt. Erst dann ist die Anmeldung definitiv. Jede Anmeldung verpflichtet dazu, den ausgefüllten Talon den Eltern zu zeigen und von ihnen das Einverständnis einzuholen.

Lagerbeitrag Der Lagerbeitrag ist vor dem Lager auf unser Konto zu überweisen. 

Abmeldung (Kosten) Bei Abmeldung bis zum Informationsabend werden keine Kosten belastet. Bei Abmeldung nach dem Informationsabend müssen 50% des Lagerbeitrages bezahlt werden. 

Foto und Film-/Tonaufnahmen Mit Eingang der Anmeldung erklären sich die Eltern der Teilnehmenden damit einverstanden, dass während des Sommerlagers Bild- und Tonmaterialen der Kinder erstellt werden dürfen und, dass das entstandene Bild- und Tonmaterialen von der Lagerleitung zwecks interner und externer Kommunikation verwendet werden dürfen. Mittels einer schriftlichen Kontaktaufnahme (info@solaneuenkirch.ch) können die Eltern der Lagerleitung mitteilen, falls sie dies nicht wünschen.  

Datenschutz Mit Eingang der Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Adresse und Angaben für interne und administrative Zwecke verwendet werden darf (besondern Anmeldung J&S). Die Adressdaten werden nicht an unabhängige Dritte weitergeleitet.    

Versicherung Die Eltern der Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich.

Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Luzern.

 

Neuenkirch, im März 2024